Der Schweizer Bundesrat hat eine Aktualisierung der Visaregelungen genehmigt und bringt damit die Schweiz in Einklang mit den verschärften Schengen-Regeln der Europäischen Union. Die neuen Maßnahmen, die am 17. Dezember 2025 in Kraft treten, zielen darauf ab, die Kontrollen bei visafreiem Reisen aus Drittstaaten zu verschärfen.
Nach der am 17. November 2025 verabschiedeten EU-Verordnung wurden die Schwellenwerte für die Aussetzung der Visafreiheit gesenkt, wodurch die Behörden mehr Handlungsspielraum haben, um auf Migrationsdruck zu reagieren. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Illegale Aufenthalte oder abgewiesene Einreisen: Die Visafreiheit kann nun ausgesetzt werden, wenn die Ankünfte aus einem Drittstaat um 30 % steigen, zuvor lag der Schwellenwert bei 50 %.
- Asylanträge: Steigt die Zahl der Anträge und liegt die Anerkennungsquote unter 20 %, kann die Visafreiheit überprüft werden (bisher lag die Schwelle bei 3 %).
Die Verordnung führt zudem neue Gründe für die Wiedereinführung von Visa ein, darunter Bedrohungen der öffentlichen Ordnung durch missbräuchliche Migration, Veränderungen der ursprünglichen Voraussetzungen für die Visafreiheit und verschlechterte EU-Beziehungen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen im Drittstaat.
In dringenden Fällen kann die Europäische Kommission vorübergehend Visapflichten für bis zu 12 Monate über ein vereinfachtes Verfahren wiedereinführen, das für das gesamte Schengen-Gebiet gilt.
Um diese Entwicklungen umzusetzen, wird die Schweiz ihre Verordnung über Einreise und Visumerteilung (OEV) anpassen, um eine reibungslose Umsetzung des aktualisierten EU-Rahmens zu gewährleisten.
Die neuen Regelungen stellen einen bedeutenden Schritt in der Migrationspolitik Europas dar, indem sie Sicherheitsbedenken mit Reisefreiheit ausbalancieren, und zeigen das Engagement der Schweiz, ihre Politik mit dem weiteren Schengen-Raum zu harmonisieren.
