Zürich (Helvilux) – Das Land Schweiz, bekannt für erstklassigen Service und Qualität, erlebt derzeit einige der interessantesten und kontroversesten Entwicklungen im Kanton Zürich. Eine Einwohnerin von Zürich, die über umfangreiche Beweismittel verfügt, reicht nun beim Staatsanwaltschaftsamt II in Zürich eine Strafanzeige gegen das Sozialamt Kantonales Zürich ein.
Im Gespräch mit Helvilux und beim Vorzeigen aller Beweise erklärte das Opfer: “Im Kanton Zürich ist das Sozialamt Kantonales Zürich voller Dramen und Manipulationen, und unethische Praktiken scheinen hier Tagesgeschäft zu sein.“
Um einen bestimmten ehemaligen Asylkoordinator einer Gemeinde zu schützen, setzt das Sozialamt Kantonales Zürich offenbar alle Kräfte ein und riskiert den Ruf der eigenen Behörde, damit das begangene Vergehen und der Amtsmissbrauch durch den ehemaligen Beamten nicht ans Licht kommen. Zudem zeigt ein weiterer Fall, in dem die AOZ (ein öffentliches Unternehmen, das im Migrationsbereich des Kantons Zürich Dienstleistungen anbietet) in unethische Praktiken verwickelt ist, ähnliche Missstände. In diesem aktuellen Fall soll das Sozialamt Kantonales Zürich ebenfalls Amtsmissbrauch begehen, indem es der Antragstellerin nicht die vollständige Akte zur Verfügung stellt – die im Grunde das komplette Dossier der Antragstellerin als Klientin darstellt.

Die von Helvilux vorliegenden Beweise zeigen eindeutig, dass im Bezirk Bülach der Gemeinde Nürensdorf der ehemalige Asylkoordinator (heute Leiter der Asylabteilung der Gemeinde Nürensdorf), Herr. Nihat Halis, seine Amtsbefugnisse missbraucht hat, um eine Einwohnerin nicht nur einmal, sondern zweimal obdachlos zu machen. Die Dokumente belegen die gegen das Opfer eingesetzten Taktiken, darunter Polizeidruck, eine Räumungsverfügung ohne Rechtsmittelmöglichkeit und ohne Vorankündigung sowie psychischer Druck, damit die Angelegenheit in Akten verschwindet, anstatt weiterverfolgt zu werden.
Angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe des Machtmissbrauchs im Asylbereich – einem Bereich, der direkt Hunderte hochgradig schutzbedürftiger Personen betrifft – ist die Nennung von Herr. Nihat Halis namentlich und mit Foto als aktueller Leiter der Asylabteilung der Gemeinde Nürensdorf im öffentlichen Interesse eindeutig gerechtfertigt und fällt in den geschützten Bereich der Pressefreiheit.

Mietbetrug in gemeindeeigenen Sozialunterkünften?
Beweise zeigen, dass eine Einwohnerin illegale Praktiken in gemeindeeigenen Unterkünften in Nürensdorf entdeckte, bei denen mehrere Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Privatsphäre und ihren Mieterrechten verletzt wurden und öffentliche Mittel missbräuchlich verwendet wurden. Als die Einwohnerin gegen die Gemeinde Nürensdorf und deren ehemaligen Asylkoordinator Beschwerde einreichte, machte Herr Halis die Person in Vergeltung ohne jegliche Kündigungsfrist obdachlos. Obwohl die Unterkunft von der Gemeinde bereitgestellt wurde, handelten die Verantwortlichen offenbar ohne ordnungsgemäße Verfahren und mit scheinbar grausamer, retaliatorischer Absicht. Hier geht es zur Räumungsverfügung.

Noch schockierender ist, dass ein Polizeibeamter der Kantonspolizei Zürich auf einen Hilferuf des Opfers offenbar hochgradig unprofessionell reagierte. Statt die Gesamtsituation zu erfassen und seinen Pflichten gesetzeskonform nachzukommen, unterzeichnete der Beamte angeblich die Räumungsverfügung und setzte das Opfer unter Druck, die eigene Unterkunft zu verlassen. Dieser beunruhigende Vorfall deutet darauf hin, dass selbst Beamte der Kantonspolizei Zürich in den fortlaufenden Machtmissbrauch verwickelt sein könnten.
Helvilux hat bereits über ähnliche Fälle berichtet, in denen Schweizer Polizeibeamte gesetzliche Vorschriften missachteten und in strafbare Handlungen sowie den Missbrauch ihrer Amtsgewalt verwickelt waren. Hier geht es zum Artikel.

Herr Halis soll dabei jedoch nicht haltgemacht haben. Um zusätzlichen Druck auszuüben, reichte er angeblich zudem eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen die Antragstellerin bei der Polizei Kloten ein, die er einige Monate später stillschweigend wieder zurückzog.
In Bezug auf den Vorfall reichte die Antragstellerin eine Beschwerde gegen Herr. Halis und die Gemeinde Nürensdorf ein, die derzeit noch bei der Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland anhängig ist. Einige Korrespondenzen zwischen der Gemeinde Nürensdorf und den Bewohnerinnen und Bewohnern werden nun vom Sozialamt Kantonales Zürich aufbewahrt. Als die Rechtsvertreterin der Antragstellerin Akteneinsicht beantragte, reagierte das Sozialamt Kantonales Zürich mit dem, was die Antragstellerin als “billige Ausreden“ bezeichnet.
Das Opfer berichtete Helvilux: “In den Sozialunterkünften der Gemeinde Nürensdorf gab es Missmanagement, Korruption, Verletzungen der Privatsphäre und unmenschliche Behandlung. Ich habe Alarm geschlagen und Bürgermeister Christoph B. geschrieben. In diesem Schreiben erwähnte ich auch meine Absicht, vor der Gemeinde zu protestieren. Anstatt das Problem zu lösen, drohte mir die Sozialamtsleiterin Frau Edith Betschart, dass sie mich obdachlos machen und die Gemeinde Strafverfahren gegen mich einleiten würde – und am nächsten Tag machte mich Herr Halis tatsächlich obdachlos. Alles war geplant. Da die Wahlen bevorstanden, wollten sie nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie die Bewohner in der Eigentalstrasse 11 behandelt wurden.“
Im Polizeibericht ist zudem eine bemerkenswerte Behauptung von Herrn Halis zu finden. Er erklärte, die Bewohnerin sei “sehr kompliziert und schwer zu handhaben“, da sie grundsätzlich kein Vertrauen in Dritte, insbesondere in Behörden und deren Mitarbeiter, habe und regelmäßig jede Handlung dieser Personen infrage stelle.

Die von Helvilux vorliegenden Dokumente zeigen jedoch klar, dass die Bewohnerin die Behörden zu dem unethischen Mietvertrag befragte, nach dem den Bewohnerinnen und Bewohnern rund 400 bis 500 CHF pro Monat berechnet werden – ein Betrag, der letztlich aus den Taschen der Steuerzahler von Nürensdorf stammt. Trotz dieser Anfragen reagierten die Gemeinde und ihre Mitarbeiter, einschließlich Herrn Halis, nicht. Als die Bewohnerin später den Bürgermeister anschrieb und ihre Absicht erklärte, gegen die Gemeinde zu protestieren, erhielt sie plötzlich eine Räumungsverfügung. Wie soll eine Bewohnerin nach einer solchen Erfahrung den Behörden und deren Mitarbeitern nicht misstrauen?
Das Helvilux-Ermittlungsteam entdeckte außerdem, dass nicht nur der ehemalige Asylkoordinator der Gemeinde Nürensdorf, sondern offenbar auch weitere Beamte und politische Mitglieder in diese Misshandlungen verwickelt sind. Daher wird Helvilux in Kürze einen ausführlichen investigativen Bericht veröffentlichen, insbesondere da die Gemeindewahlen in Nürensdorf bevorstehen und die Wählerinnen und Wähler über die tatsächlichen Geschehnisse innerhalb der Gemeinde, gegenüber den lokalen Bewohnern, vulnerablen Personen wie Asylsuchenden und Sozialhilfeempfängern, informiert werden sollten.

Am 25. September 2025 veröffentlichte die Schweizer Zeitung Dorfblitz einen Artikel mit dem Titel “SVP-Vertreter im Gemeinderat treten nicht mehr an”. Hier geht es zum Artikel. Darin wurde der Rücktritt von Bürgermeister Christoph Bösel nach 20 Jahren im Gemeinderat angekündigt. Zusammen mit ihm tritt auch Sozialamtsleiterin Edith Betschart nach zwei Amtsperioden zurück. Diese Entwicklung übt zusätzlichen Druck auf die Schweizerische Volkspartei (SVP) aus, ihre Positionen bei den bevorstehenden Wahlen in Nürensdorf zu verteidigen.

Sowohl Bürgermeister Christoph Bösel als auch Sozialamtsleiterin Edith Betschart sind zentrale Figuren in einer Reihe laufender Beschwerden der Antragstellerin, die mehrere Fälle und Nachverfolgungen vorgelegt hat. Die Staatsanwaltschaft prüft weiterhin die vorgelegten Beweise. Die Antragstellerin, die auf Rechenschaftspflicht für Misshandlungen und Manipulationen innerhalb der Gemeinde Nürensdorf drängt, betrachtet die Rücktritte dieser beiden Politiker zwar als kleinen Erfolg, besteht jedoch darauf, dass der eigentliche Erfolg erst eintritt, wenn die Staatsanwaltschaft offiziell Ermittlungen auf Grundlage der umfangreichen eingereichten Beweise einleitet.

Das Opfer betonte: “Während der Rücktritt von Bürgermeister Christoph Bösel und Sozialamtsleiterin Edith Betschart ein Fortschritt ist, wird der wahre Sieg kommen, wenn die Staatsanwaltschaft tatsächlich gegen sie wegen der Misshandlungen und Manipulationen vorgeht, die in der Gemeinde Nürensdorf stattgefunden haben. Gerechtigkeit wird erst dann hergestellt, wenn sie für den Missbrauch der Steuergelder zur Rechenschaft gezogen werden.”
“Ich habe kein Problem mit der SVP als Partei; es gibt viele ehrliche und ethische Führungspersonen innerhalb der SVP, die sich für die Bewahrung der Schweizer Kultur und für die Entwicklung und den Schutz von Städten und Land einsetzen. Aber wenn Einzelne ihre Amtsgewalt missbrauchen, entstehen Fragen der Verantwortlichkeit, und diese müssen behandelt werden“ fügte das Opfer hinzu.

Die Art und Weise, wie Herr Nihat Halis den gesamten Fall handhabte, führte dazu, dass das Opfer vorübergehend obdachlos wurde. Nach Intervention des Bezirksgerichts Bülach musste die Gemeinde eine Übergangsunterkunft für die Antragstellerin in Winterthur in der Einrichtung der Heilsarmee bereitstellen. Diese Lösung kostete die Gemeinde etwa 2.970 Franken für einen Monat. Dadurch verursachte das Vorgehen nicht nur Not für eine Bewohnerin, sondern führte auch zu unnötigen Ausgaben für die Steuerzahler von Nürensdorf. Hier geht es zu den Rechnungen: Rechnung 1 | Rechnung 2
Das Opfer erklärte: “Ich war umgeben von Menschen mit Drogenproblemen, und jeden Morgen um 9 Uhr musste ich das Heim verlassen und durfte erst um 18 Uhr zurückkehren. Es war eine schmerzhafte und schwierige Erfahrung, und mein einziges ‚Verbrechen‘ war, die Wahrheit darüber zu sagen, wie die Gemeinde Nürensdorf beim Mietvertrag betrügerisch handelt. Deshalb wurde ich in eine solche Einrichtung in Winterthur gebracht.“
Interessanterweise wurden die SVP-Politiker der Gemeinde Nürensdorf, die in die Kontroverse verwickelt waren, zwar zurückgetreten, doch die zentrale Figur, der ehemalige Asylkoordinator Herr Nihat Halis, wurde befördert.

Trotz der Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und der Misshandlungen ist Herr Nihat Halis nun als Leiter der Asylabteilung und stellvertretender Leiter der Sozialabteilung in der Gemeinde Nürensdorf tätig. In seinem jüngsten LinkedIn-Beitrag verkündete er stolz seine neue Position, was ernste Fragen zur Verantwortlichkeit und zum Umgang der Gemeinde mit der Angelegenheit aufwirft. Während die in den Fall involvierten Politiker zurücktraten, sendet die Beförderung des beschuldigten Gemeindebeamten eine beunruhigende Botschaft über das fehlende Konsequenzbewusstsein gegenüber den im Skandal von Nürensdorf und im Kanton Zürich Beteiligten.
Eine zivilrechtliche Klage gegen die Gemeinde Nürensdorf wurde inzwischen beim Bezirksgericht Bülach eingereicht. Ob das Opfer nun endlich Gerechtigkeit erfährt oder ob sich das vertraute Spiel bürokratischer Manöver erneut abspielt, bleibt abzuwarten. Nur die Zeit wird zeigen, ob dieses Kapitel Licht auf die Transparenz der Schweizer Justiz wirft oder lediglich deren bemerkenswerte Fähigkeit zu kreativer Verfahrensgymnastik bestätigt.
Die Geschichte endet hier nicht.
Dasselbe Muster der Verweigerung von Akteneinsicht durch das Sozialamt Kantonales Zürich zeigt sich erneut in einem anderen Fall, der die AOZ betrifft – eine öffentliche Einrichtung, die nun wegen verfassungswidriger und unethischer Praktiken unter Beobachtung steht.
In diesem Fall legten der Aktivist und die Rechtsvertretung Helvilux Dokumente vor, die zeigen, wie die AOZ die Datenschutzrechte von Hunderten von Bewohnerinnen und Bewohnern verletzt und gegen das Mietrecht im Kanton Zürich verstößt. Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, erhalten ihre Unterkünfte über den Kanton Zürich, und AOZ ist für die Bereitstellung dieser Unterkünfte verantwortlich, da die meisten Einrichtungen von ihnen betrieben und instand gehalten werden.
Bei der Schlüsselübergabe und Vertragsunterzeichnung stellt AOZ ein spezielles „Hausregeln“-Dokument zur Verfügung, das in den Vertrag integriert ist. In diesem Dokument befindet sich eine Klausel, die als Schlupfloch dient und gegen die grundlegenden Rechte der Bewohner verstößt. Diese Klausel gibt AOZ und Drittfirmen das Recht, jederzeit ohne ordnungsgemäße Ankündigung oder Begründung in die Wohnungen der Bewohner einzutreten. Als die Antragstellerin Bedenken gegen diese Klausel äußerte, wurde ihr und ihrer gesamten Familie der Zugang zu den Wohnungsschlüsseln verweigert, sodass sie wochenlang auf der Straße in einer Obdachlosensituation leben mussten.
Das Helvilux-Ermittlungsteam konnte aus den Dokumenten nachvollziehen, wie AOZ Art. 9 AsylG der Schweiz zu ihrem Vorteil falsch interpretierte, um diese Klausel in die Hausregeln aufzunehmen.

Interessanterweise gilt jedoch, dass die Unterkünfte, die AOZ in der Stadt Zürich für Personen bereitstellt, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht unter die Bundesasylzentren fallen. Daher ist dieses Gesetz nicht anwendbar, und es gilt das normale Mietrecht.
Das Opfer wandte sich später an das Soziale Dienste-Amt der Stadt Zürich und reichte gleichzeitig eine Beschwerde bei der Ombudsstelle der Stadt Zürich ein. Nach kontinuierlicher Nachverfolgung und Intervention durch die Sozialdienste der Stadt Zürich bot AOZ zunächst eine Übergangsunterkunft für eine Woche an und organisierte später eine dauerhafte Unterkunft für das Opfer. Bis dahin war jedoch die gesamte Familie des Opfers mehrere Wochen obdachlos und musste auf der Straße ohne Schutz und andere Einrichtungen leben – eine demütigende Erfahrung, die sie in der Schweiz machen mussten. Bei der Übergabe der Schlüssel für die dauerhafte Unterkunft übergab AOZ zudem ein besonderes Schreiben, in dem versichert wurde, dass sie oder Drittfirmen die Wohnung niemals ohne vorherige Ankündigung betreten würden.

Nach Untersuchung des Falls stellte die Ombudsstelle der Stadt Zürich in ihrem Bericht Folgendes fest: “Die Durchsuchung nach Art. 9 AsylG ist auf die vorliegende Situation nicht anwendbar. Sie bezieht sich auf die Suche nach Ausweispapieren, Drogen und gefährlichen Gegenständen. Zweck ist einerseits die Identifikation einer Person und andererseits die Gewährleistung der Sicherheit in Gemeinschaftsunterkünften. Die Hausregeln der AOZ regeln jedoch den Zugang ‚zur Einrichtung von Räumen, ausstehender Reparaturarbeiten und Inspektionen‘, also für das Immobilienmanagement der AOZ und beauftragter Drittfirmen. Es geht daher um die Instandhaltung der Wohnungen und Räume und nicht um Sicherheitsfragen oder das Asylverfahren selbst. Die Sozialhilfe, die während des Asylverfahrens gewährt wird, ist ebenfalls erstattungsfähig (Art. 85 AsylG i.V.m. Art. 18 AIV ZH). Insofern weist die Unterbringung in einer Wohnung während des Verfahrens auch mietrechtliche Aspekte auf. Dies legt nahe, dass der Zugang zur Wohnung dem Mietrecht unterliegt.“

Eine zivilrechtliche Klage wurde bereits beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gegen die AOZ eingereicht. Als die Rechtsvertreterin der Antragstellerin Akten beim Sozialamt Kantonales Zürich anforderte, da sich Beweismittel in den Akten befanden, verweigerte das Sozialamt erneut die Herausgabe der Akten und gab dieselbe Art von Begründung an. Hier geht es zum Schreiben.
Die AOZ stand in der Vergangenheit häufig im Zentrum lokaler Kontroversen. Kürzlich wandte sich die FDP Zürich Stadt gegen die geplante Zwischennutzung des ehemaligen Gesundheitszentrums für Senioren in Leimbach. Sie argumentierte, dass die Unterbringung von zusätzlich 300–400 Asylsuchenden die Infrastruktur der Nachbarschaft belasten, die Integration beeinträchtigen und ältere Menschen ohne klaren Renovierungsplan verdrängen würde. Partei und Anwohner fordern eine sozial verantwortliche Lösung, die gemeinsam mit der Gemeinschaft entwickelt wird, und unterstreichen damit die wiederkehrenden Debatten rund um die Projekte der AOZ in der Stadt. Hier geht es zum Artikel.
Das rasante Wachstum der AOZ hat zudem Forderungen nach einer stärkeren Aufsicht ausgelöst. Kürzlich schlug der Stadtrat Zürich vor, größere Befugnisse über die AOZ zu erhalten, einschließlich der Genehmigung von Vorstandsbesetzungen und der Kontrolle von Verträgen über die gesetzlichen Pflichten hinaus. Dieser Schritt spiegelt die Bedenken hinsichtlich Transparenz, Verantwortlichkeit sowie des wachsenden Budgets und der erweiterten Tätigkeiten der Organisation wider und verdeutlicht die anhaltende öffentliche Prüfung und Debatte über die Rolle der AOZ in der Stadt. Hier geht es zum Artikel im Tagesanzeiger.
AOZ-Politik: Strenge Regeln für Bewohner, Hürden für Kirchen

Die AOZ steht in der Kritik, in Asylunterkünften strenge „Hausregeln“ durchzusetzen, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern verlangen, Klauseln zu akzeptieren, die es AOZ und angeschlossenen Drittfirmen erlauben, jederzeit die Zimmer zu betreten – was effektiv die Privatsphäre und den persönlichen Raum verletzt. Paradoxerweise zögert die Organisation jedoch einige Jahre zuvor, freien Kirchen die einfache Genehmigung zu erteilen, mit den Bewohnern humanitäre oder gemeinschaftliche Aktivitäten durchzuführen. Dies verdeutlicht einen Doppelstandard im Umgang mit Zugang und Rechten innerhalb der Asylzentren. Kürzlich erschien ein Artikel auf Jesus.ch mit dem Titel “Mission im Asylzentrum – Wie gerechtfertigt sind die ‚Bedenken‘ der Sektenexperten?”. Hier geht es zum Artikel.

Begründung des Sozialamts Kantonales Zürich für die Verweigerung der Akteneinsicht: “Es ist nicht möglich, eindeutig zu bestimmen, wer welche Akten anfordert und für wen der Zugriff beantragt wird. Die Unterschrift der Antragstellerin auf der eingereichten Vollmacht kann nicht zweifelsfrei verifiziert werden, da sie von der in unseren Unterlagen hinterlegten Unterschrift abweicht. Dieses Verfahren dient Ihrer Sicherheit und verhindert unbefugten Zugriff auf sensible Daten.“
Helvilux veröffentlicht das Schreiben, damit die Leserinnen und Leser nachvollziehen können, welche Antwort Antragsteller und deren Rechtsvertreter erhalten, wenn sie Zugang zu Akten (Akteneinsicht) beantragen. Aufgrund des Ausmaßes des Skandals und der Beteiligung von Regierungsangestellten an angeblich illegalen und unethischen Aktivitäten fürchtet der Antragsteller um seine Sicherheit und meidet persönliche Besuche im Amt. Zwar hat die Rechtsvertretung volle Rechte, die Dokumente einzusehen, doch das Sozialamt Kanton Zürich hat sie wiederholt zurückgehalten, was Fragen aufwirft, warum solche Hürden errichtet werden.
In einem Schreiben behauptete das Sozialamt Kanton Zürich, die angeforderten Akten per Einschreiben verschickt zu haben. Dagegen entgegnete die Rechtsvertreterin des Antragstellers: “So erzeugen sie (die Behörde) Drama. Sie schicken einige gewöhnliche Dokumente, während sie die vollständige Akte zurückhalten, und nutzen dann den Posteingang als ‚Beweis‘, dass die Akten zugestellt wurden.“” Aus diesem Grund fordert die Rechtsvertretung stets digitale Kopien per E-Mail an, da die Postzustellung der Behörde Schlupflöcher eröffnet. Mit digitalen Kopien gibt es zumindest eindeutige Beweise, falls die Behörde die vollständigen Akten nicht bereitstellt.
Bis heute haben der Antragsteller und seine Rechtsvertretung die Akten bereits mehr als sechs Mal angefordert. Dennoch hat das Sozialamt Kanton Zürich bislang nicht eindeutig bestimmt, wer welche Akten anfordert. Diese Verzögerung scheint eine bewusste Taktik zu sein, um Beweise zurückzuhalten, die in Fällen von Amtsmissbrauch und anderem mutmaßlichem Fehlverhalten von Regierungsangestellten im Kanton Zürich von entscheidender Bedeutung sein könnten.
Doppelte Standards des Sozialamts?

Dokumente legen Widersprüche offen. Wenn Drittfirmen, die für Migrationsbehörden tätig sind, Akteneinsicht beantragen, gibt das Sozialamt Kantonales Zürich die Unterlagen offenbar ohne Zögern heraus. Wenn jedoch der Antragsteller oder dessen Rechtsvertreter ein Aktivist ist oder Missstände in Behörden aufdeckt, erhebt das Sozialamt plötzlich Bedenken wegen “sensibler Daten“.
Ebenso bleibt das Sozialamt offenbar still, wenn die AOZ, trotz ihres öffentlichen Status, Flüchtlinge dazu zwingt, Hausregeln zu unterzeichnen, die möglicherweise die Privatsphäre und mietrechtliche Ansprüche verletzen. Werden hingegen die eigenen Beamten unter Beobachtung gestellt, zeigt sich das Sozialamt des Kantons Zürich besonders schützend und verweigert sogar die Herausgabe rechtlich angeforderter Akten.
Das Sozialamt Kanton Zürich hat unnötige Hürden errichtet, um Antragstellern Zugang zu ihren eigenen Akten zu gewähren, was eine klare Missachtung der Grundsätze des Informationszugangsgesetzes in der Schweiz demonstriert.
Was sagt das Schweizer Recht in diesem Fall?

Die Gesetze zur Akteneinsicht und zum Zugang zu Dokumenten von Behörden sind klar geregelt. Nach Art. 312 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) ist jeder Amtsmissbrauch strafbar, was direkt die rechtswidrige Zurückhaltung von Akten betrifft. Art. 357f des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) regelt die Kündigung von Mietverhältnissen und die damit verbundenen Rechte, die häufig den Zugang zu amtlichen Unterlagen erfordern. Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) schützt die Persönlichkeit, während Art. 13 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) das Recht auf Privatsphäre garantiert.
Auf kantonaler Ebene legt § 20 des Informations- und Datenschutzgesetzes (IDG) des Kantons Zürich zusammen mit Art. 17 der Kantonsverfassung Zürich Transparenz- und Zugangsgrundsätze für Behörden fest. Zudem regelt das Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG) den Zugang zu Verfahrensakten während administrativer Verfahren. Art. 8 BV stellt klar, dass alle Personen vor dem Gesetz gleich sind, und Art. 305ter StGB verbietet die Behinderung der Justiz, einschließlich der vorsätzlichen Zurückhaltung von Beweismitteln oder Akten.
Diese Bestimmungen zeigen deutlich, dass der Antrag auf Akteneinsicht durch den Antragsteller auf mehreren rechtlichen Garantien beruht, die Transparenz, Fairness und Rechenschaftspflicht sicherstellen sollen.
Auf Grundlage dieser Gesetze ist die Anforderung von amtlichen Unterlagen (Akteneinsicht) ein gesetzlich verbrieftes Recht des Antragstellers. Die Verweigerung durch das Sozialamt Kantonales Zürich wirft nun größere Fragen auf:
Warum hat das Sozialamt Kantonales Zürich solche Risiken auf sich genommen, die die Abteilung potenziell dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs aussetzen?
Das Helvilux-Rechercheteam hat alle vom Opfer bereitgestellten Unterlagen analysiert und bestätigt, dass die Akten eindeutig Fehlmanagement des ehemaligen Asylkoordinators der Gemeinde Nürensdorf zeigen und in einem anderen Fall die AOZ, die öffentliche Einrichtung, der Verletzung von Miet- und Datenschutzrechten beschuldigt wird.
Warum hält das Sozialamt Kantonales Zürich also Akten zurück, die eine ehrliche Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft, beim Verwaltungsgericht und anderen Gerichten in der Schweiz weiter unterstützen könnten?
Schützen kantonale Sozialämter in der Schweiz Beamte, die sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben?
Sind kantonale Sozialämter Teil eines größeren Musters von Amtsmissbrauch im Kanton Zürich?
Diese Fragen verlangen Rechenschaft.
Kürzlich veröffentlichte Helvilux einen Bericht, der zeigt, wie einige Schweizer Polizeibeamte Amtsmissbrauch begehen und wie einige Staatsanwälte in Zürich versuchen, beschuldigte Polizeibeamte zu schützen. Hier geht es zum Bericht.
Dieser Fall wirft nun ein weiteres heikles Thema auf und deutet auf ein weiteres Muster von Fehlmanagement, Machtmissbrauch und institutionellem Schutz hin.
Ablehnungsschreiben als indirekte Drohung interpretiert
Die Rechtsvertretung des Antragstellers erklärte:“In beiden Fällen sind nicht nur der ehemalige Asylkoordinator oder der AOZ-Beamte, sondern auch andere Regierungsangestellte und politische Parteiführer in die Angelegenheit des Amtsmissbrauchs (Amtmissbrauch) verwickelt. Daher bemühen sich die Behörden intensiv und wenden verschiedene Taktiken an, um die Herausgabe der Akten zu vermeiden.“
Die Rechtsvertretung des Antragstellers teilte Helvilux mit, dass das Ablehnungsschreiben des Sozialamts einschüchternd wirke und eine indirekte Drohung darstelle. Hier geht es zum Schreiben.
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“Wir verfolgen den Fall nun seit mehreren Monaten und erhalten immer wieder dieselbe Antwort vom Sozialamt Kantonales Zürich. Aus Sicherheitsgründen wurde bei der Kantonspolizei Zürich ein gesonderter Sicherheits- und Schutzantrag gestellt. Es sind hochrangige Politiker und Regierungsbeamte in diese Angelegenheit involviert, und unser Leben könnte in Gefahr sein.” erklärten das Opfer und seine Rechtsvertretung. Hier geht es zum Schreiben. Click to read the letter.
Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich – Wo Gerechtigkeit nicht leicht zugänglich ist

Die Rechtsvertretung des Antragstellers reichte mehrfach Anträge bei der Gemeinde Nürensdorf ein, um Zugang zur vollständigen Akte des Antragstellers (“Akteneinsicht“) zu erhalten, einschließlich des Mietvertrags und weiterer Dokumente, die Aufwendungen der Gemeinde zu verschiedenen öffentlich relevanten Angelegenheiten detaillieren (Informationen, die im Interesse transparenter Verwaltung öffentlich zugänglich sein sollten). Trotz dieser Anträge stellte der Gemeindeschreiber der Gemeinde Nürensdorf die angeforderten Unterlagen nicht zur Verfügung.
Nach wiederholten Nachfragen reichte die Rechtsvertretung des Antragstellers eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs bei der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich ein. Am 27. Oktober 2025 wurde das Verfahren abgewiesen; der Antragsteller erhielt den Entscheid am 5. Dezember 2025. Hier geht es zum Entscheid.

Die Begründung lautete: “Da Bestechungsdelikte sogenannte abstrakte Gefährdungsdelikte sind, werden Bürger nur indirekt betroffen. Folglich kann der Antragsteller in Bezug auf diese Vorwürfe nicht als Opfer, sondern lediglich als Beschwerdeführer angesehen werden.“
Ein bemerkenswertes Detail ist, dass der Entscheid keinerlei Informationen über das Recht auf Beschwerde enthielt. Hier geht es zur letzten Seite des Entscheids. Diese Auslassung wirft ernsthafte Fragen für den Antragsteller hinsichtlich der Transparenz des Verfahrens und des offensichtlichen institutionellen Schutzes bestimmter Beamter im Kanton Zürich auf, was wiederum Zweifel an der Integrität des Schweizer Justizsystems nährt. Helvilux veröffentlichte zuvor bereits einen Artikel mit dem Titel “A Troubling History: When Swiss Prosecutors Themselves Faced Corruption Allegations“, der auf ähnliche Bedenken hinweist. Hier geht es zum Artikel.
Im Interesse einer fairen und ausgewogenen Berichterstattung gemäß den Presseethik-Richtlinien von Luxemburg wandte sich Helvilux an zentrale Personen, die an diesem Fall beteiligt sind, um deren offizielle Stellungnahmen einzuholen. Es wurden Versuche unternommen, Herrn Lic. iur. Thomas Aerne – Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, Herrn Rainer Linsbauer – Amtschef des Sozialamts Kanton Zürich, Herrn Nihat Halis – Leiter der Asylabteilung und stellvertretender Leiter des Sozialamts der Gemeinde Nürensdorf, den Gemeindeschreiber der Gemeinde Nürensdorf sowie Herrn Marco Camus, Direktor der AOZ, zu kontaktieren. Trotz dieser Bemühungen wurde bis zum Veröffentlichungstermin keine Antwort von diesen Personen erhalten.
Sollten diese Parteien in Zukunft Stellung nehmen, verpflichtet sich HELVILUX, deren Sicht der Dinge zu veröffentlichen und so Transparenz und Fairness in der fortlaufenden Berichterstattung zu gewährleisten.
Einst bekannt für Neutralität und Integrität, sorgt die Schweiz heute zunehmend für Schlagzeilen wegen Korruption, Skandalen und institutionellem Machtmissbrauch. Die verbleibende Frage lautet: Was geschieht tatsächlich im Kanton Zürich?
Ein düsteres Muster von Amtsmissbrauch und Justizversagen in der Schweiz

Das sorgfältig gepflegte Image der Schweiz als neutraler, effizienter Staat mit vorbildlichem Schutz der Menschenrechte wird zunehmend durch eine Reihe brisanter internationaler Berichte in Frage gestellt, die ein persistentes Muster institutionellen Missmanagements und strafrechtlicher Immunität dokumentieren, wobei der Kanton Zürich wiederholt hervorgehoben wird.

In seinen neuesten Abschließenden Bemerkungen vom 30. August 2024 (CAT/C/CHE/CO/8) Hier geht es zum Bericht äußerte das UN-Komitee gegen Folter erneut ernsthafte Besorgnis über „anhaltende Vorwürfe von Misshandlungen durch Strafverfolgungsbehörden, insbesondere im Zusammenhang mit Identitätskontrollen und Festnahmen“ sowie das weiterhin fehlende, vollständig unabhängige Untersuchungsmechanismus (Absatz 18).
Es wies insbesondere auf den übermäßigen Einsatz von Gewalt durch die Polizei in Zürich, Todesfälle in Haft ohne ordnungsgemäße Untersuchung, den zu weit gefassten Einsatz von Zwangspsychiatrie sowie erniedrigende Bedingungen in der Verwaltungshaft für Asylsuchende hin. Kaum sechs Monate später, im März 2025, verstärkte das UN-Menschenrechtskomitee (CCPR/C/CHE/CO/9) [Bericht aus der öffentlichen UNHRC-Datenbank entfernt] diese Erkenntnisse, indem es wiederholte Polizeigewalt und Racial Profiling im Kanton Zürich, das Fehlen unabhängiger Beschwerdemechanismen, übermäßig lange “superprovisorische“ Untersuchungshaft in Zürcher Gefängnissen sowie systemische Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund beim Zugang zu Sozialleistungen kritisierte.
Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) bestätigte nach seinem Besuch 2022 in Polizeistationen und Haftanstalten in Zürich (Bericht veröffentlicht 2024) glaubwürdige Vorwürfe von übermäßiger Gewaltanwendung, Misshandlungen während Festnahme und Vernehmung sowie mangelhafte materielle Bedingungen in Migrationshaftanstalten. Zusammengefasst, über mehr als ein Jahrzehnt fast identischer Empfehlungen hinweg, die weitgehend nicht umgesetzt wurden, zeigen diese autoritativen Erkenntnisse der UN und des Europarats keine Einzelfälle, sondern ein tief verankertes Muster von Amtsmissbrauch, fehlender Verantwortlichkeit und institutionellem Protektionismus, das inzwischen einen langen Schatten über die Reputation der Schweiz und insbesondere des Kantons Zürich wirft.
Ein besorgniserregendes Muster von Amtsmissbrauch durch Beamte und ein gebrochenes Justizsystem offenbart die dunklere Seite des Landes. Dieses Problem betrifft nicht nur Ausländer oder Asylsuchende – auch Schweizer Staatsbürger waren schweren Misshandlungen durch ihre eigene Regierung ausgesetzt. Bis in die 1970er–1980er Jahre wurden Zehntausende Schweizer Kinder und Erwachsene zwangsweise von ihren Familien getrennt und allein auf administrativer Entscheidung (ohne Gerichtsurteil) in Einrichtungen, Pflegefamilien oder Gefängnisse gebracht. Bis zu 60.000 Personen wurden von staatlichen Administratoren entrechtet oder misshandelt, nur weil sie nicht den sozialen Normen entsprachen. Diese Opfer kämpften über Jahre hinweg um Entschädigung und Anerkennung der erlittenen Unrechtstaten. Der renommierte Nachrichtensender DW News berichtete über dieses Thema. Hier geht es zum Video.
Die anhaltenden Probleme rund um das Sozialamt Kanton Zürich, die AOZ und andere lokale Behörden zeichnen ein besorgniserregendes Bild von Fehlmanagement, Vertuschungen und dem Schwinden von Verantwortlichkeit. Die Menschen, die Bewohner und Bürger von Zürich und der gesamten Schweiz, verdienen Antworten.
Werden die Behörden die notwendigen Schritte unternehmen, um Gerechtigkeit sicherzustellen und das öffentliche Vertrauen wiederherzustellen, oder wird das System weiterhin diejenigen schützen, die an der Macht sind, auf Kosten von Transparenz?
Die kommenden Monate werden vermutlich zeigen, wie tief diese Probleme wirklich reichen.
(Dieser Artikel wurde von Herr. KAMATH M., Herausgeber von HELVILUX, verfasst, und die volle Verantwortung für den Inhalt liegt bei ihm. Zuständigkeit für rechtliche Belange liegt in Luxemburg.)



