Basel (HELVILUX) – Ein 33-jähriger Mann, der beschuldigt wird, eine 75-jährige Frau in Basel brutal ermordet zu haben, wurde nach einem kürzlichen Urteil in Untersuchungshaft genommen. Das erschütternde Verbrechen, das auf dem Nasenweg begangen wurde, stellt die dritte tödliche Gewalttat dar, die mit dem Täter in Verbindung steht, der eine Vorgeschichte von psychiatrischen Problemen und gewalttätigem Verhalten hat.
Während der Urteilsverkündung am Freitag sprach Dominik Kiener, Präsident der fünfköpfigen Kammer des Strafgerichts, über die Schwere des Falls und die laufende Diskussion darüber, ob solche Tragödien hätten verhindert werden können. “Wenn etwas Schreckliches passiert, stellt sich immer die Frage, ob es hätte verhindert werden können. Das war auch hier der Fall”, sagte Kiener. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Taten des Mannes trotz seiner psychiatrischen Erkrankung mit der richtigen Intervention hätten verhindert werden können.
Das Strafvollzugssystem und die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), in denen der Mann behandelt wurde, wurden nicht dafür verantwortlich gemacht, das tragische Ergebnis nicht vorhergesehen zu haben. “Wir haben viel über Ihre Krankheit gesprochen. Aber heute geht es um das Opfer und das Verbrechen”, betonte Kiener. “Sie sind verantwortlich, und niemand sonst.”
Ordentliche Haft nach Schweizerischem Strafrecht
Nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) kann einem Straftäter, der einen Mord begangen hat und aufgrund einer psychischen Störung ernsthaft Gefahr läuft, weitere Straftaten zu begehen, ordentliche Haft auferlegt werden. Das Gericht entschied, dass die fortwährende Bedrohung der öffentlichen Sicherheit durch den Mann und seine Resistenz gegen Therapie keine andere Wahl ließen, als ihn in ordentliche Haft zu nehmen – eine Haftform, die speziell für Hochrisiko-Täter vorgesehen ist.
Obwohl eine bedingte Entlassung aus der ordentlichen Haft theoretisch möglich ist, erklärte das Gericht, dass dies in diesem Fall unwahrscheinlich sei, angesichts des aktuellen Standes des Wissens über den psychischen Zustand und das Verhalten des Täters. Laut dem Strafgesetzbuch muss erwartet werden, dass der Täter sich in der Freiheit beweisen kann, aber aufgrund seiner psychischen Erkrankung und seiner gewalttätigen Vorgeschichte sei dieses Ergebnis unwahrscheinlich.
Vorgeschichte gewalttätiger Straftaten
Der 33-Jährige hat eine beunruhigende Geschichte gewalttätiger Verbrechen. Im Jahr 2014 war er an den brutalen Morden an zwei Frauen und der schweren Verletzung eines Mannes in derselben Basler Nachbarschaft beteiligt. Trotz der Schwere der Verbrechen wurde er aufgrund seiner psychischen Erkrankung – spezifisch paranoider Schizophrenie, die visuelle und auditive Halluzinationen verursacht – für nicht schuldig befunden, wie der psychiatrische Gutachter während des Prozesses erklärte. Diese sekundäre Realität, die er wahrnimmt, aber andere nicht sehen können, spielt eine bedeutende Rolle bei seiner Resistenz gegenüber Therapie.
Zum Zeitpunkt des jüngsten Mordes war der Mann auf unbegleiteter Entlassung aus den UPK, eine Entscheidung, die Bedenken hinsichtlich der Aufsicht von Personen mit solchen schweren psychischen Erkrankungen aufwarf. Der Fall hat erneute Diskussionen über das Gleichgewicht zwischen psychiatrischer Versorgung und öffentlicher Sicherheit angestoßen und darüber, ob die derzeitigen Systeme der Überwachung und Rehabilitation für solche Hochrisiko-Personen ausreichen.
Drei Tote und ein Schwerverletzter
Der Mord an der 75-jährigen Frau im August 2024 ist das jüngste in einer Reihe von gewalttätigen Vorfällen, die mit diesem Individuum in Verbindung stehen. Die Frau wurde mit einem Messer getötet, während der Täter auf einer temporären Entlassung aus der psychiatrischen Klinik war. Insgesamt ist er nun mit drei Toten und einem Schwerverletzten innerhalb eines Jahrzehnts verbunden.
Trotz seiner Vorgeschichte und psychiatrischen Diagnose bleibt der Täter eine erhebliche Gefahr für die Gesellschaft. Das Gericht machte deutlich, dass die Verantwortung für seine Taten einzig bei ihm liegt, unabhängig von seiner psychischen Erkrankung. Dies stellt einen Wendepunkt im Umgang der Schweiz mit gewalttätigen Straftätern mit psychischen Erkrankungen dar.
Die Staatsanwaltschaft, die den Fall geprüft hatte, hatte die Verhängung von ordentlicher Haft gefordert – eine Haltung, die das Gericht letztlich unterstützte. Die Entscheidung unterstreicht die Erkenntnis des Gerichts, dass der Mann eine anhaltende Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt und nicht freigelassen wird, bis erhebliche therapeutische Fortschritte erzielt wurden, wenn überhaupt.
Weitere Diskussionen erwartet
Während der Prozess weitergeht, wird der Fall voraussichtlich weitere Diskussionen über die Behandlung und Inhaftierung von Personen mit schweren psychischen Erkrankungen, die gewalttätige Straftaten begehen, anstoßen. Das Thema, wie man psychiatrische Versorgung mit öffentlicher Sicherheit in Einklang bringt, bleibt ein zentrales Anliegen im Schweizer Strafrechtssystem, besonders wenn es um Personen geht, die eine Resistenz gegenüber Therapie zeigen und weiterhin gewalttätige Straftaten begehen, trotz medizinischer Intervention.
Für die von den Taten des Täters betroffenen Familien ist das Urteil eine düstere Erinnerung an das Zusammenspiel von psychischer Gesundheit, strafrechtlicher Verantwortung und der Sicherheit der Gesellschaft. Helvilux wird die Entwicklungen in diesem Fall weiter verfolgen und die anhaltende Debatte über den Umgang mit psychisch kranken Straftätern in der Schweiz weiterhin begleiten.
