Flugblätter, Petitionen und eine Warnung an Zürich: Journalist erhebt Vorwurf der Justizbefangenheit bei Polizeigewalt

Date:

Wach auf, Zürich-Flugblatt, veröffentlicht von Journalist M. Kamath. Hier klicken, um es zu lesen.
Click to read

Zürich (Helvilux) – Die Schweiz gilt seit Langem als ein Land, das ein Bild von Rechtsstaatlichkeit, institutioneller Neutralität und öffentlichem Vertrauen vermittelt. Doch in den vergangenen Wochen ist dieses Image durch eine ungewöhnliche Kampagne ins Wanken geraten, die von der Straße über Gerichtsakten bis hin zu Online-Petitionen und öffentlichen Debatten reicht.

Im gesamten Kanton Zürich tauchten Flugblätter in Briefkästen, Cafés und auf Online-Plattformen auf – mit eindringlichen Botschaften wie:
“Nicht nur Ausländer – auch Schweizer Bürger sind gefährdet“
“WACHT AUF, SCHWEIZER BÜRGER, BEVOR ES ZU SPÄT IST“
“DAS SCHWEIZER JUSTIZSYSTEM IST KAPUTT

Hinter der Kampagne steht Mahesh Kamath, ein freier Journalist indischer Herkunft mit Sitz in Zürich sowie Herausgeber und Chefredakteur des in Luxemburg ansässigen Online-Mediums Helvilux Media. Kamath beschreibt seine Aktionen als Versuch, eine öffentliche Auseinandersetzung über das anzustoßen, was er als ein Muster richterlicher Befangenheit in Fällen mutmaßlichen Polizeifehlverhaltens bezeichnet insbesondere bei Verfahren, die von der III. Strafkammer des Obergerichts das kanton Zürich behandelt werden.

Im Zentrum der Kontroverse steht lic. iur. David Oehninger, Richter am Obergericht und derzeitiger Präsident dieser Kammer.

Eine umstrittene Richterlaufbahn erneut im Fokus

Kamath verweist auf das Jahr 2017, als David Oehninger in das Zürcher Obergericht gewählt wurde. Bereits damals galt die Wahl als umstritten. Beobachter wiesen darauf hin, dass die Interfraktionelle Konferenz (IFK), die üblicherweise einen Konsenskandidaten bestimmt, erstmals keine Einigung erzielen konnte. Oehninger, Mitglied der Schweizerischen Volkspartei (SVP), setzte sich dennoch gegen Andreas Huizinga (EVP) durch trotz berichteten Widerstands aus Teilen des Parlaments. Hier klicken, um den Artikel zu lesen.

Kritiker stellten damals infrage, ob Oehninger über ausreichend parteiübergreifendes Vertrauen verfüge und ob seine politische Zugehörigkeit die Wahrnehmung richterlicher Neutralität polarisieren könnte. Trotz dieser Bedenken wurde er gewählt und stieg seither zum Präsidenten der III. Strafkammer auf jener Kammer, die für schwere Strafsachen zuständig ist, darunter auch Verfahren gegen Polizeibeamte.

Kamath betont, dass er Oehninger keines persönlichen Fehlverhaltens beschuldige. Er argumentiert jedoch, dass die bereits 2017 geäußerten Bedenken angesichts jüngerer Urteile erneut geprüft werden müssten.

“Die Frage ist längst keine theoretische mehr“, sagt Kamath. “Es geht darum, ob politischer Hintergrund, institutionelle Kultur und rechtliche Schlupflöcher gemeinsam Ergebnisse erzeugen, bei denen Opfer insbesondere machtlose systematisch verlieren.“

Der französische politische Philosoph und Schriftsteller des 18. Jahrhunderts Montesquieu, der maßgeblich zur Entwicklung moderner Vorstellungen von Staat, Freiheit und der Gewaltenteilung beitrug, sagte einst:”Il n’y a point de liberté si la puissance de juger n’est pas séparée.“ (auf Deutsch: “Es gibt keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von den anderen Gewalten getrennt ist.“).

Heute leben wir im 21. Jahrhundert, im Jahr 2026, und dennoch sehen wir uns weiterhin mit demselben Problem konfrontiert: Führungsfiguren oder Mitglieder politischer Parteien – sei es vom äußersten rechten oder linken Rand – bekleiden hohe Richterämter, bis hin zu Präsidentenfunktionen, ignorieren dabei wesentliche Tatsachen, und am Ende bleiben beschuldigte Polizeibeamte ohne strafrechtliche Verfolgung.

Fälle, die die Kampagne ausgelöst haben

Unmittelbarer Auslöser für die Flugblätter und Petitionen ist ein kürzlich ergangener Entscheid des Zürcher Obergerichts im Verfahren TB250057-O/U, das unter der Zuständigkeit von Richter Oehninger eingestellt wurde. Beschuldigter in diesem Verfahren ist ein Angehöriger der Kantonspolizei Zürich.

Laut Gerichtsakten und von Helvilux Media geprüften Unterlagen enthielt die Verfahrensakte Videomaterial und Dokumente, die auf einen mutmaßlichen Amtsmissbrauch sowie Hausfriedensbruch durch einen Schweizer Polizeibeamten hindeuteten. Dennoch wurde das Verfahren eingestellt. Juristische Beobachter und Aktivisten kritisieren, dass nicht alle Aspekte der Beweislage inhaltlich und umfassend gewürdigt worden seien.

Demnach sollen Polizeibeamte der Kantonspolizei Zürich ohne ordnungsgemäße Dokumentation gewaltsam in die Wohnung einer Frau eingedrungen sein. In der Folge kam es zu einem Diebstahlvorfall. Sowohl die Kantonspolizei als auch die Stadtpolizei Zürich bestritten zunächst auf Nachfrage des Opfers, dass überhaupt ein Polizeieinsatz stattgefunden habe, bestätigten später jedoch, dass die Polizei tatsächlich vor Ort gewesen sei.

Der beschuldigte Polizeibeamte soll das Opfer zudem unter Druck gesetzt haben, ein auf ihrem Mobiltelefon aufgenommenes Video zu löschen, und ihr mit einer Anzeige gedroht haben, falls sie die Aufnahme nicht entferne. Als Vergeltung soll er zudem eine falsche Anzeige gegen sie eingereicht haben, die später vom Stadtrichteramt eingestellt wurde. Trotz all dieser Vorwürfe wird das mutmaßliche Fehlverhalten der beschuldigten Polizeibeamten bis heute nicht gerichtlich untersucht.

Das Opfer Nina (Name aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes geändert) hat angekündigt, den Fall vor das Bundesgericht weiterzuziehen. Ein Zürcher Journalist unterstützt sie dabei, die Beschwerde ordnungsgemäß einzureichen.

Nina erklärt dazu, “Da die Beschuldigten Polizeibeamte sind, ist kein einziger Anwalt in der Stadt Zürich oder im Kanton Zürich bereit, meinen Fall zu übernehmen. Selbst obwohl ich Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hätte, vertritt mich kein Anwalt. Ohne juristische Vertretung und ohne vertiefte Kenntnisse des Schweizer Rechts – wie soll eine gewöhnliche Bürgerin und Einwohnerin in der Schweiz Gerechtigkeit vor Gericht erlangen? Deshalb akzeptieren in vielen Fällen, in denen staatliche Amtsträger beschuldigt werden, die Opfer ihre Niederlage, noch bevor überhaupt ein Urteil ergeht.“

Journalist Kamath hat die Gerichtsverfügung öffentlich zugänglich gemacht und argumentiert, dass Transparenz für das öffentliche Verständnis unerlässlich ist. Hier klicken, um beide Gerichtsbeschlüsse (1, 2) zu lesen. Seiner Ansicht nach fügt sich der Fall in ein größeres Muster ein:

Eingreifen des Bundesgerichts wirft neue Fragen auf

Ein zweiter Fall, TB240090-O/U/HEI>MUL, hat die öffentliche und juristische Aufmerksamkeit weiter verschärft. In diesem Verfahren ordnete das Schweizerische Bundesgericht (1C_246/2025) an, den Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückzuweisen.

Das Bundesgericht stellte fest, dass das Zürcher Obergericht einen wesentlichen Aspekt des mutmaßlichen Polizeifehlverhaltens nicht ausreichend gewürdigt hatte und dies trotz vorhandenen Videomaterials, das das Verhalten des Polizeibeamten dokumentierte.

Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2024 in Urdorf. Polizeibeamte derselben Zürcher Kantonspolizei waren involviert, als eine Frau polizeiliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit einem Asylsuchenden filmte. Dabei wurde sie verbal bedroht; zudem berührte ein beschuldigter Polizeibeamter die Kameralinse ihres Mobiltelefons, versuchte ihre Hand sowie das Telefon festzuhalten und die Videoaufnahme zu unterbrechen.

Der gesamte Vorfall wurde aufgezeichnet. Auf dem Video ist zudem zu sehen, wie der beschuldigte Polizeibeamte sein Fehlverhalten einräumt. Das Video wurde später in sozialen Medien veröffentlicht.

Trotz dieser Beweislage stellte dieselbe III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts auch dieses Verfahren ein.

Für Kamath ist dieses Eingreifen von entscheidender Bedeutung:

Artikel 110 Absatz 3 StGB und eine strukturelle Hürde

Im Zentrum der Kritik des Journalisten steht Artikel 110 Absatz 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), der die strafrechtliche Verfolgung von Amtsträgern in der Schweiz regelt. Er argumentiert, dass diese Bestimmung erhebliche verfahrensrechtliche Hürden schafft, die Ermittlungen verzögern oder faktisch blockieren, sobald es sich bei den Beschuldigten um staatliche Funktionsträger handelt – insbesondere um Polizeibeamte.

Nach Ansicht von Kamath haben diese Verzögerungen reale Konsequenzen:

Zwar sieht Artikel 312 StGB für den Missbrauch der Amtsgewalt eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, doch Kamath zufolge wird diese Norm in der Praxis kaum angewendet, wenn Polizeiangehörige oder andere Staatsbedienstete betroffen sind. Die Hürden für Ermittlungen und Verurteilungen seien in solchen Fällen extrem hoch. „Das ist die harte Realität der Schweiz“, so Kamath.

In vielen Fällen wird eine von Opfern eingereichte Strafanzeige bereits auf der ersten Stufe – bei der Staatsanwaltschaft – eingestellt. Für zahlreiche Betroffene bedeutet dies das Ende ihrer Hoffnung auf Gerechtigkeit. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen selbst Personen, die Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben und sich keinen teuren Anwalt leisten können, nach einer Abweisung ihres Falls durch das Obergericht des Kantons Zürich mit Gerichtskosten zwischen 500 und 1.000 Franken belastet wurden. Aus Angst vor weiteren Kosten wagen viele Opfer daher gar nicht erst, ein Rechtsmittel einzulegen.

Kamath weist zudem darauf hin, dass der Zugang zur Justiz für Opfer zunehmend erschwert werde. Viele Betroffene erhielten weder von der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich noch vom Obergericht des Kantons Zürich eine angemessene oder fristgerechte Antwort, wenn sie gestützt auf das Akteneinsichtsrecht Einsicht in ihre Verfahrensakten verlangten.

Da den Beschwerdeführern häufig nicht sämtliche Akten und Unterlagen vorliegen, sei es für sie kaum möglich, ihren Fall in einem Rechtsmittelverfahren vor höheren Instanzen substantiiert darzulegen. In der Folge werde ihnen vorgehalten, die Vorwürfe seien nicht ausreichend belegt – was es den Gerichten erleichtere, die Verfahren auch auf höherer Ebene abzuweisen.

Bereits Johann Wolfgang von Goethe warnte vor einer solchen Form institutionellen Handelns. In Bezug auf Richter und Institutionen, die ohne moralisches oder sachliches Verständnis entscheiden und dadurch durch bloße Verfahren Unrecht verursachen, sagte er einst: “Es ist nichts schrecklicher als eine tätige Unwissenheit.“

Kürzlich veröffentlichte Helvilux Media einen ausführlichen Bericht darüber, wie der Staatsanwalt Limmat in Zürich beschuldigt wird, polizeiliches Fehlverhalten zu decken. Um den Bericht zu lesen, klicken Sie hier.

Dieses Problem beschränkt sich jedoch nicht auf die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich oder auf den Präsidenten der III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts – es existiert auch in anderen Teilen der Schweiz.

Vor einigen Monaten geriet Sarah Zanolini, ehemalige Staatsanwältin in Muri-Bremgarten und Mitglied der FDP, in die Kritik, nachdem ihr in einem Verfahren Befangenheit vorgeworfen worden war. Der Fall wurde anschließend vor dem Obergericht des Kantons Aargau verhandelt, jedoch eingestellt – ein Ausgang, der häufig vorkommt, wenn es der Rechtsvertretung der Beschwerdeführer nicht gelingt, den Fall überzeugend darzulegen. Zanolini versuchte später, ihren Namen aus dem Gerichtsbeschluss entfernen zu lassen, doch das Gericht wies dieses Gesuch ab. Der Entscheid ist weiterhin öffentlich zugänglich und kann hier eingesehen werden.

Wegen einer Kontroverse zurückgetreten, später wieder eingestellt, um allen Unbefangenheit zu attestieren Schweizer Justiz in Reinkultur. Photo Foto © Sarah Z.

Zanolini war fast sechseinhalb Jahre lang Leiterin einer Staatsanwaltschaft und engagierte sich zudem ehrenamtlich als Juristin für den Kinderschutz am Kantonsspital Aarau. Aufgrund öffentlichen Drucks trat sie Ende Juni 2025 von ihrem Amt zurück. Bemerkenswert ist, dass sie inzwischen als Staatsanwältin bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich tätig ist.

In einem weiteren Fall beantragte ein Opfer bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich die Feststellung der Befangenheit der Staatsanwaltschaft Winterthur. Begründet wurde dies damit, dass ihm trotz wiederholter Gesuche weder Akten noch weitere Unterlagen zu mehreren Verfahren ausgehändigt worden seien, die mutmaßliche Korruption und Amtsmissbrauch durch die Stadt Winterthur und die Gemeinde Nürensdorf betrafen. Statt eine unabhängige Untersuchung einzuleiten, übertrug die Oberstaatsanwaltschaft den Fall ausgerechnet an Staatsanwältin Sarah Zanolini. Das Ergebnis: Laut Zanolini sei die Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland nicht befangen.

Ein weiterer Vorfall betraf Rebecca Bänziger, ebenfalls Mitglied der FDP und ehemalige Staatsanwältin. Sie war in einen fast zwei Jahre andauernden Terminkonflikt zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaft verwickelt und erschien im Sommer 2023 nicht zu einer angesetzten Berufungsverhandlung.

Infolge dessen konnte ein sri-lankischer Staatsangehöriger, der wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt worden war, weder strenger bestraft noch aus der Schweiz ausgewiesen werden. Das Obergericht verhängte daraufhin eine Geldbuße gegen die Staatsanwaltschaft und bezeichnete deren Verhalten als “inakzeptabel in einem Rechtsstaat”.

Das Bundesgericht hob diese Geldbuße später wieder auf (hier klicken, um den Bericht zu lesen). Es stellte fest, dass nicht Rebecca Bänziger persönlich, sondern die Staatsanwaltschaft als Institution vorgeladen worden sei. Während gewöhnliche Bürger große Schwierigkeiten haben, sich gegen Bussen und Sanktionen zu wehren, können staatliche Amtsträger solchen Konsequenzen offenbar leichter entgehen.

Das Opfer, ein Minderjähriger, hatte sexuelle Gewalt erlitten. Die Familie hofft weiterhin, dass die Schweizer Justiz Gerechtigkeit walten lässt und eine harte Strafe gegen den Täter verhängt. Doch das dysfunktionale Justizsystem offenbart nach Ansicht der Kritiker seine Unzulänglichkeit. Für Bänziger hatte der Fall keine direkten Konsequenzen; lediglich der leitende Staatsanwalt Philipp Umbricht erhielt eine Rüge der Regierung. Umbricht hatte Bänziger angewiesen, ihren “geplanten und bewilligten Urlaub“ anzutreten – ein Umstand, den das Obergericht bei der Terminansetzung nicht berücksichtigt hatte.

Über diesen Fall berichtete der Journalist Fabian Hägler ausführlich in der Aargauer Zeitung am 28. Mai 2025. Um den Artikel zu lesen, klicken Sie hier.

Am Ende sitzen alle im selben Boot

Im Gespräch mit Helvilux sagte Journalist Kamath:Am Ende sitzen alle im selben Boot‘. Dieses Sprichwort passt perfekt auf das kaputte Schweizer Justizsystem, in dem ein befangen handelnder Akteur vom nächsten gedeckt wird und ein korrupter Beamter den anderen schützt. Anschließend wird dieses Verhalten schamlos als Vitamin B (Beziehung) gerechtfertigt. Sie verstehen nicht, dass eines Tages auch ein eigenes Familienmitglied Opfer werden könnte und wenn die Gegenseite wohlhabend und politisch gut vernetzt ist, wird dasselbe Vitamin B genutzt, um ein günstiges Urteil zu erlangen. Opfer werden in der Schweiz niemals Gerechtigkeit erfahren. Deshalb ist eine Reform des Schweizer Justizsystems notwendig.“

Machtlose Opfer, zahnlose Justiz

Durch seine Recherchen habe er mit zahlreichen Betroffenen gesprochen, sagt Journalist Kamath – sowohl mit Schweizer Bürgerinnen und Bürgern als auch mit Migrantinnen und Migranten, die mutmaßliche Misshandlungen durch die Schweizer Polizei schildern. Die Vorwürfe betreffen unter anderem Einsätze in Zürich, Winterthur (Stadt im Kanton Zürich), Bern, Luzern, Genf sowie weiteren Kantonen der Schweiz.

Kamath berichtete gegenüber Helvilux auch über einen Fall aus Zürich, der eine Frau mit Migrationshintergrund betrifft. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes bleibt ihre Identität anonym. Ihren Aussagen zufolge wurde sie von Polizeibeamten misshandelt und bedroht; anschließend sei gegen sie eine Vergeltungsanzeige beim Stadtrichteramt Zürich eingereicht worden, die später eingestellt wurde. Das Verhalten der beteiligten Polizeibeamten zeige in diesem Fall deutlich ein Muster von Repression und Vergeltung ein klassischer Fall von Amtsmissbrauch. In einem funktionierenden Rechtsstaat hätte der Beamte untersucht und suspendiert werden müssen. Doch, so Kamath, “willkommen in der neutralen Schweiz“: Der Beamte ist weiterhin im Dienst und könne solche Übergriffe erneut gegen andere Menschen in der Stadt Zürich begehen.

In einem weiteren Vorfall zeichnete eine Zürcher Einwohnerin Teile der polizeilichen Misshandlung mit ihrem Mobiltelefon sowie über eine in ihrer Wohnung installierte Überwachungskamera auf. Trotz dieser Beweise, so berichtet sie, folgten weder seitens der Gerichte noch der Polizei irgendwelche Konsequenzen.

Ein weiterer Fall betrifft einen Schweizer Staatsbürger und Menschenrechtsaktivisten aus Winterthur. Während er mutmaßliches Fehlverhalten von Polizeibeamten dokumentierte, sollen Beamte der Stadtpolizei Winterthur ihm gewaltsam das Mobiltelefon abgenommen, den PIN verlangt und anschließend das Video ein zentrales Beweismittel gelöscht haben.

Unter der Bedingung der Anonymität sagte er:“Ich bin Schweizer Bürger, ich hatte Vertrauen in das System. Uns wird beigebracht, das Gesetz zu respektieren und dem Schweizer Staat zu vertrauen. Als mir die Polizistin gewaltsam das Handy abnahm und den PIN verlangte, glaubte ich, sie handle nach Recht und Protokoll. Heute weiß ich, dass ich naiv war. Sie hat die Beweise, die ich auf meinem Mobiltelefon aufgenommen hatte, buchstäblich gelöscht. Seitdem habe ich jedes Vertrauen in die Polizei in Winterthur verloren.“

Flugblätter, Petitionen und öffentlicher Druck

Um die Angelegenheit über einzelne Gerichtssäle hinaus in die Öffentlichkeit zu tragen, hat Kamath gemeinsam mit Helvilux Media eine Reihe öffentlicher Petitionen über die Schweizer Bürgerplattform Campax.org sowie über change.org gestartet. Mit diesen Petitionen wird formell gefordert, dass die Justizaufsichtsbehörde des Kantons Zürich, der Regierungsrat des Kantons Zürich sowie das Schweizerische Bundesgericht eine unabhängige und unparteiische Überprüfung jüngerer Entscheide der III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts einleiten. Ziel ist es zu prüfen, ob richterliche Befangenheit oder strukturelle Mängel die Entscheidungen in Fällen mutmaßlichen Polizeifehlverhaltens beeinflusst haben könnten.

Die Petitionen verlangen konkrete Reformen, darunter mehr Transparenz in Verfahren gegen Amtsträger, wirksame Schutzmechanismen gegen richterliche Befangenheit sowie eine konsequente Anwendung des Rechts, damit Polizeibeamte denselben Maßstäben der Rechenschaftspflicht unterliegen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Unterstützer der Kampagne argumentieren, dass die strengen Datenschutzgesetze der Schweiz in Kombination mit einer traditionell zurückhaltenden und staatstreuen Medienkultur staatliche Behörden unbeabsichtigt vor nachhaltiger öffentlicher Kontrolle geschützt hätten. Dieses Umfeld habe dazu geführt, dass umstrittene Entscheide weitgehend unbeachtet blieben, Opfer ohne Antworten zurückließen und das Vertrauen der Bevölkerung in das Justizsystem schrittweise untergruben.

Vertrauen in Gefahr im neutralen Staat Europas

Der internationale Ruf der Schweiz gründet in hohem Maße auf dem Vertrauen in ihre Polizei, ihre Gerichte und ihre Neutralität. Kamath warnt jedoch, dass dieses Vertrauen zunehmend erodiere.

Gerechtigkeit auf Schweizer Art: Polizisten freigesprochen, Herzinfarkt verantwortlich gemacht, struktureller Rassismus ignoriert. Gericht spricht Schweizer Polizei vom Tod eines Nigerianers frei. © Swissinfo.com

Er verweist auf frühere Fälle in der ganzen Schweiz, darunter tödliche Polizeischüsse, bei denen Beamte wegen “unzureichender Beweise“ freigesprochen wurden mit der Folge, dass die Angehörigen der Opfer ohne Aufklärung und Abschluss zurückblieben.

Im Jahr 2018 erlitt der 39-jährige Nigerianer Mike Ben Peter in Lausanne während einer Festnahme einen tödlichen Herzinfarkt, nachdem er von Polizeibeamten getreten und in Bauchlage fixiert worden war. Am 23. Juni 2023 sprach ein Schweizer Gericht die sechs beteiligten Beamten frei und befand, die Beweise zeigten nicht, dass ihr Vorgehen direkt für seinen Tod verantwortlich gewesen sei. Das Urteil löste Empörung bei der Familie des Opfers und bei Unterstützern aus, die vor dem Gerichtsgebäude protestierten und mit Transparenten auf Polizeigewalt weltweit aufmerksam machten.

Die Verteidigung stützte sich auf Gutachten, wonach der Tod nicht durch das polizeiliche Vorgehen verursacht worden sei, während der Anwalt der Familie das Urteil als “Beleidigung des gesunden Menschenverstands“ bezeichnete. Der Fall hat eine breitere Debatte über strukturellen Rassismus und exzessive Gewaltanwendung in der Schweiz befeuert auch vor dem Hintergrund eines UN-Berichts aus dem Jahr 2022, der seine Besorgnis über systemische Probleme und polizeiliche Straflosigkeit zum Ausdruck brachte.

Politische Sensibilitäten und Bedenken wegen Interessenkonflikten

Kamath betont ausdrücklich, dass sich seine Kritik nicht gegen die SVP als Partei insgesamt richte. Er sagt: “Einige SVP-Vertreter arbeiten ehrlich für eine bessere Schweiz und zum Schutz der lokalen Kultur. Das respektieren wir.“

Gleichzeitig argumentiert er jedoch, dass mögliche Interessenkonflikte nicht einfach beiseitegeschoben werden dürften, wenn Richter mit klarer politischer Zugehörigkeit sensiblen Strafkammern vorsitzen. In solchen Fällen müsse genau hingeschaut werden, statt Kritik reflexartig abzuwehren.

Er verweist zudem auf weitere Recherchen von Helvilux, unter anderem zu mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten in der Gemeinde Nürensdorf. Dort werden lokalen SVP-Vertretern vorgeworfen, öffentliche Akten im Zusammenhang mit Korruption, Amtsmissbrauch und einem Mietskandal in sozial unterstützten Wohnanlagen zurückzuhalten. Hier klicken, um den Bericht zu lesen.

Wenn wir jetzt schweigen, wird die nächste Generation leiden“ – Kamath

Screenshot der GoFundMe-Kampagne “Gerechtigkeit für Opfer von Amtsmissbrauch” die von Kamath zur Finanzierung investigativer Recherchen und juristischer Analysen zu mutmaßlichem Polizeifehlverhalten und umstrittenen Gerichtsentscheiden gestartet wurde, die seiner Ansicht nach von den Schweizer Leitmedien übergangen wurden. © Gofundme

Um seine Recherchen und juristischen Analysen fortzusetzen, hat Kamath eine GoFundMe-Kampagne unter dem Titel Gerechtigkeit für Opfer von Amtsmissbrauch gestartet. Die Spendenaktion versteht er nicht als persönlichen Aufruf, sondern als Initiative im öffentlichen Interesse, mit der investigative Arbeit finanziert werden soll, die seiner Ansicht nach in den etablierten Schweizer Medien weitgehend fehle.

Kamath zufolge seien zahlreiche Fälle mutmaßlicher Korruption und Amtsmissbrauchs – insbesondere innerhalb von Polizeibehörden über Jahre hinweg kaum oder gar nicht thematisiert worden. Dadurch hätten umstrittene Gerichtsentscheide ohne nennenswerte öffentliche Debatte Bestand haben können.

In der Kampagnenbeschreibung schildert Kamath ein Muster, das er in mehreren Kantonen, darunter Zürich und Waadt, beobachtet haben will: Personen, die von Polizeibeamten misshandelt wurden, sehen ihre Anzeigen eingestellt; Ermittlungen werden gar nicht erst eröffnet; und in besonders schweren Fällen, in denen Unschuldige bei Polizeieinsätzen ums Leben kamen, werden die beteiligten Beamten wegen angeblich unzureichender Beweise freigesprochen. Eine zentrale Rolle spiele dabei seiner Ansicht nach Artikel 110 Absatz 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, der Amtsträgern besondere verfahrensrechtliche Schutzmechanismen gewährt. Diese führten dazu, dass Strafverfolgungen verzögert oder blockiert und Verfahren stillschweigend aus dem System verschwänden.

Die gesammelten Mittel sollen laut Kamath für vertiefte Recherchen, die Veröffentlichung von Gerichtsakten, den Schutz von Quellen sowie dafür eingesetzt werden, übersehene Fälle in die Öffentlichkeit zu bringen.
“Wenn wir jetzt schweigen“, warnt er, “wird autoritäres Denken zur Normalität. Wir schulden es der Generation Z und der nächsten Generation, das Justizsystem zu reparieren, bevor es zu spät ist.“

Ob die Kampagne letztlich zu institutionellen Reformen führt, bleibt offen. Klar ist jedoch, dass die in Zürich verteilten Flugblätter sowie die anschließenden Petitionen und Spendenaufrufe bereits eine unbequeme Frage in die öffentliche Debatte getragen haben:

Ist das Schweizer Justizsystem tatsächlich immun gegen Machtmissbrauch und Befangenheit, oder wurde dieser Glaube zu lange nicht hinterfragt?

Helvilux
Helviluxhttps://helvilux.lu
With more than 15 years of experience in political and investigative writing, I have dedicated my work to uncovering truth and giving voice to communities that are too often overlooked. Alongside my investigative work, I am actively engaged in human rights advocacy. Born in Asia, shaped by Swiss culture, and now based in Luxembourg, I continue to report with a cross-cultural perspective and a commitment to integrity and justice. My commitment is simple: to report with integrity, courage, and respect. Although I do not hold the legally protected journalist status in Luxembourg, Instead I focus on the work itself, writing openly and responsibly so the next generation can inherit a world where truth still matters and justice remains essential.

LEAVE A REPLY

Please enter your comment!
Please enter your name here

Share post:

spot_imgspot_img

Become a Friend of Helvilux News - It's Free

spot_imgspot_img

Popular

Nachricht in Deutsch

You may also like
HELVILUX

INGs Verlängerung des Marathon-Sponsorings sorgt angesichts von Entlassungen und Kundenabwanderung für Empörung

Luxemburg (Helvilux) – Mit einer Entscheidung, die bei Einheimischen...

ING’s Marathon Sponsorship Renewal Sparks Outrage Amid Layoffs and Client Exodus

Luxembourg (Helvilux) - In a move that has ignited...

Luxemburgs Asyl-Transportverträge unter Beobachtung: Werden öffentliche Gelder missbraucht?

Luxemburg (HELVILUX) – In einem kleinen Land, das für...

Luxembourg’s Asylum Transport Contracts Under Scrutiny : Are Public Funds Being Misused?

Luxembourg (HELVILUX)– In a small country celebrated for its...