Zürich (HELVILUX) – Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat entschieden, dass die Festnahme und Inhaftierung des palästinensisch-amerikanischen Journalisten Ali Abunimah im Jahr 2025 rechtswidrig waren. Das Urteil wurde am 19. Dezember 2025 gefällt und Abunimah am 5. Januar 2026 offiziell zugestellt.
In seiner Entscheidung kam das Gericht zum Schluss, dass die Zürcher Polizei sowohl gegen die Schweizer Bundesverfassung als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen habe. Die Richter stellten fest, es habe „überhaupt keine rechtliche Grundlage“ für die Festnahme Abunimahs durch zivile Polizeibeamte gegeben. Er war drei Tage lang festgehalten worden.
Weiter hielt das Gericht fest, dass die Inhaftierung rechtswidrig gewesen sei, insbesondere weil Abunimah während der gesamten Dauer seiner Haft der Kontakt zu seiner Familie und zur Außenwelt verweigert worden sei.
